Brandschutz im Wald kein Hindernis für Windkraft Potsdam - Windkraftanlagen müssen in Wäldern zumindest aus Brandschutzgründen nicht zwangsläufig die Ausnahme sein. Das hat Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärt. Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz besteht ein Rechtsanspruch auf eine Genehmigung für eine Anlage, wenn bestimmte Pflichten erfüllt sind. Dazu gehören laut Tack auch Brandschutzbestimmungen. Abgeordnete der CDU-Fraktion im Potsdamer Landtag hatten in ihrer Anfrage auf die Gefahren von brennenden Windrädern in Wäldern hingewiesen. Bei brennenden Windkraftanlagen ist die Feuerwehr meist hilflos. Sie kann die Anlagen oft nur kontrolliert abbrennen lassen. Laut Landesfeuerwehrverband sind Windkraftanlagen in Wäldern aber nicht die Hauptgefahr. Viel gefährlicher ist laut Geschäftsführer Jörn-Hendrik Kuinke alte Munition, die sich im Sommer regelmäßig selbst entzündet. In Brandenburg brannten bereits verschiedene Windräder: Im März war eine Anlage im Prenzlauer Ortsteil Basedow (Uckermark) betroffen. Im vergangenen September brach in einer Windkraftanlage in Gräfendorf (Elbe-Elster) ein Feuer aus und im Januar 2007 traf es eine Anlage in Ketzin.Quelle: welt
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Samstag, 28. April 2012
Brandschutz für Windräder
Presseschau: Brandschutz für Windräder
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