Für Windkraftanlagen, sagt Regierungspräsident Hermann Strampfer, gebe es auch im Biosphärengebiet Platz. Bis ein Standort ausgewiesen werden kann, ist jedoch ein intensives Prüfverfahren erforderlich.
Windkraftanlagen im Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu bauen, ist kein leichtes Unterfangen. Schließlich bestehen strenge Auflagen, die den einmaligen Charakter des Gebiets, zu dem 29 Kommunen und zwei Landkreise zählen, schützen sollen. Dazu gehört etwa das spezielle Landschaftsbild, das, so sagen Kritiker von Windkraftanlagen, durch diese nachhaltig gestört werde. Der Tübinger Regierungspräsident Hermann Strampfer betonte gestern während eines Pressegesprächs hingegen, Windkraftanlagen könnten seiner Meinung nach sehr wohl einen Platz im Biosphärengebiet finden. In der Kern- und Pflegezone seien sie zwar nicht denkbar, in der Entwicklungszone allerdings schon.
Quelle / Volltext swp
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